Vorstandschaft

Der Vorstand des KJR wird alle zwei Jahre von den Delegierten der Vollversammlung gewählt. Er besteht aus der oder dem Vorsitzenden, deren oder dessen Stellvertreter/-in und aus bis zu sieben weiteren Mitgliedern.
Nach der Geschäftsordnung gehören ihm mindestens drei Frauen und drei Männer an. Er ist ehrenamtlich tätig.

Die Vorstandschaft trifft sich regelmäßig, um die Beschlüsse und Aufgabenstellungen der Vollversammlung unter Beachtung der Grundsätze in der Satzung, Geschäftsordnung und Finanzordnung umzusetzen.

Die in der Vollversammlung am 08.11.2022 gewählte Vorstandschaft besteht aus:

1. Vorsitzender Andy Fischer (BDKJ)

2. Vorsitzender Philipp Wich (BDKJ, rechts außen)

Nadine Deckelmann (INI)

Stefanie Regel (BSJ)

Heiko Stumpf (Evangelische Jugend)