Verleih

Der Kreisjugendring hält für Gruppen, Verbände, Vereine, Schulen, Kindergärten oder Gemeinden ein umfangreiches Verleihangebot bereit. Dieses Angebot wird bei Bedarf immer wieder ergänzt und erweitert. Bitte sagt uns, wenn Ihr ein bestimmtes Gerät vermisst. Wenn möglich, nehmen wir es in unseren Verleih auf.

Die Abholung von Spielgeräten erfolgt momentan in der Kulmbacher Straße in Kronach, die Abholung der Hüpfburgen bei der Geschäftsstelle.

Bitte nehmt mit der Geschäftsstelle Kontakt auf, um konkrete Termine zu erfragen und die Abholung und Rückgabe zu vereinbaren (Elisabeth Enders, Tel. 09261 – 678 373).

Umsatzsteuer (USt) ab 01.01.2023

Ab dem Jahr 2023 ist der Kreisjugendring umsatzsteuerpflichtig. Entsprechend müssen wir ggf. zusätzlich zum Netto-Rechnungsbetrag Steuer verlangen. Dabei kommt es darauf an, WER zu welchem ZWECK entleiht:

Umsatzsteuerfrei ist ab sofort nur noch der Verleih an anerkannte Träger der Jugendhilfe (z.B. Entleihe von den KJR Mitgliedsverbänden, Kindergärten, Wohlfahrtsverbände, anerkannte und gemeinnützige Vereine) ausschließlich zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII. Den Zweck erfüllt z. B. ein Kinderfest, ein Ferienprogramm etc. Nicht erfüllt wird der Zweck z. B. bei einer Kirchweih, einem Weihnachtsmarkt oder einem Firmenfest.

Umsatzsteuerpflichtig sind z.B. Vereine, Schulen inkl. deren Fördervereine, gemeinnützige Organisationen außerhalb der Jugendhilfe, Firmen und Privatpersonen. Auch umsatzsteuerpflichtig sind die Erwachsenenverbände, z. B. die Freiwillige Feuerwehr, wenn nicht die Jugendfeuerwehr der Entleiher ist und/oder die Veranstaltung nicht ausschließlich zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit stattfindet.

Bitte beantworten Sie auf den Buchungsformularen wahrheitsgemäß die Fragen zur Umsatzsteuerpflicht. Ein Haken bei „Nein“ bedeutet automatisch umsatzsteuerpflichtig. Ggf. kommen wir bei Rückfragen nochmals auf Sie zu.

 

Welche Freizeitspiele und technischen Geräte zum Verleih bereitstehen seht Ihr in der folgenden Auflistung: