Spielmobil

Das Spielmobil gibt es seit 1979 im Landkreis Kronach. Während der Sommerferien steht es im Rahmen des Ferienprogramms in verschiedenen Gemeinden des Landkreises. Im Spielmobil finden sich die unterschiedlichsten Spiel-, Mal- und Bastelsachen, wobei die Kinder von einem Team aus drei bis fünf MitarbeiterInnen begleitet werden.

Das Spielmobil will die Eigeninitiative und Kreativität sowie die Freude am gemeinsamen Spiel fördern. Es will gerade den Kindern in den abgelegenen Ortschaften des Landkreises etwas Abwechslung in die Ferienzeit bringen.

Außerhalb der Sommerferien kann das Spielmobil zu den unterschiedlichsten Veranstaltungen ausgeliehen werden. Ob Party, Tag der offenen Tür, Neueröffnung, Familientag, Einweihung, Jubiläum, …: das Spielmobil mit seinem Betreuerteam bringt Spiel, Spass und gute Laune!

Umsatzsteuer (USt) ab 01.01.2023

Ab dem Jahr 2023 ist der Kreisjugendring umsatzsteuerpflichtig. Entsprechend müssen wir ggf. zusätzlich zum Netto-Rechnungsbetrag Steuer verlangen. Dabei kommt es darauf an, WER zu welchem ZWECK entleiht:

Umsatzsteuerfrei ist ab sofort nur noch der Verleih an anerkannte Träger der Jugendhilfe (z.B. Entleihe von den KJR Mitgliedsverbänden, Kindergärten, Wohlfahrtsverbände, anerkannte und gemeinnützige Vereine) ausschließlich zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII. Den Zweck erfüllt z. B. ein Kinderfest, ein Ferienprogramm etc. Nicht erfüllt wird der Zweck z. B. bei einer Kirchweih, einem Weihnachtsmarkt oder einem Firmenfest.

Umsatzsteuerpflichtig sind z.B. Vereine, Schulen inkl. deren Fördervereine, gemeinnützige Organisationen außerhalb der Jugendhilfe, Firmen und Privatpersonen. Auch umsatzsteuerpflichtig sind die Erwachsenenverbände, z. B. die Freiwillige Feuerwehr, wenn nicht die Jugendfeuerwehr der Entleiher ist und/oder die Veranstaltung nicht ausschließlich zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit stattfindet.

Bitte beantwortet auf den Buchungsformularen wahrheitsgemäß die Fragen zur Umsatzsteuerpflicht. Ein Haken bei „Nein“ bedeutet automatisch umsatzsteuerpflichtig. Ggf. kommen wir bei Rückfragen nochmals auf Euch zu.

Hier findet Ihr die Verleihbedingungen für die einzelnen Kategorien von Entleihern:

Verleihbedingungen SMO Kommunen oder Privat

Verleihbedingungen SMO Unternehmen

Verleihbedingungen SMO Vereine

Konkrete Terminanfragen richtet Ihr bitte an die KJR-Geschäftsstelle.