Formulare
Verleih:
Umsatzsteuer (USt) ab 01.01.2023
Ab dem Jahr 2023 ist der Kreisjugendring umsatzsteuerpflichtig. Entsprechend müssen wir ggf. zusätzlich zum Netto-Rechnungsbetrag Steuer verlangen. Dabei kommt es darauf an, WER zu welchem ZWECK entleiht:
Umsatzsteuerfrei ist ab sofort nur noch der Verleih an anerkannte Träger der Jugendhilfe (z.B. Entleihe von den KJR Mitgliedsverbänden, Kindergärten, Wohlfahrtsverbände, anerkannte und gemeinnützige Vereine) ausschließlich zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII. Den Zweck erfüllt z. B. ein Kinderfest, ein Ferienprogramm etc. Nicht erfüllt wird der Zweck z. B. bei einer Kirchweih, einem Weihnachtsmarkt oder einem Firmenfest.
Umsatzsteuerpflichtig sind z.B. Vereine, Schulen inkl. deren Fördervereine, gemeinnützige Organisationen außerhalb der Jugendhilfe, Firmen und Privatpersonen. Auch umsatzsteuerpflichtig sind die Erwachsenenverbände, z. B. die Freiwillige Feuerwehr, wenn nicht die Jugendfeuerwehr der Entleiher ist und/oder die Veranstaltung nicht ausschließlich zum Zweck der Kinder- und Jugendarbeit stattfindet.
Bitte beantworten Sie auf den Buchungsformularen wahrheitsgemäß die Fragen zur Umsatzsteuerpflicht. Ein Haken bei „Nein“ bedeutet automatisch umsatzsteuerpflichtig. Ggf. kommen wir bei Rückfragen nochmals auf Sie zu.
Hüpfburg Raiffeisenbank
Hüpfburg Sparkasse
Bei Interesse am Spielmobil und / oder unseren Spielgeräten, bitte direkt an die Geschäftsstelle wenden!
Infos zum Jugendschutz:
Alle relevanten Infos zum Thema „Jugendschutz“ für Veranstalter findet Ihr hier.
Formulare zur Beantragung von Kreiszuschüssen für die Jugendarbeit:
Richtlinien zur Gewährung von Kreiszuschüssen
Verwendungsnachweis für Anschaffungen
Verwendungsnachweis für Maßnahmen
Teilnehmerliste für Maßnahmen
Formulare zu Zuschüssen für Internationale Schulpartnerschaften und Offene Jugendarbeit finden sich hier.
Weitere Fördermöglichkeiten: